Gefahrgut

Gefahrgut

... können Stoffe oder Gegenstände sein, welche gefährlich während des Transportes für die Umwelt und Menschen werden können.

Aufgrund von Rechtsvorschriften, müssen diese Güter für die Öffentlichkeit besonders gekennzeichnet werden.

Mindestausrüstung (bei nicht 'kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten)':

  • Warndreieck
  • Erste-Hilfe-Material
  • Warnweste
  • ABC-2kg-Pulverlöscher 

Bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten - zusätzlich:

  • mind. 1 Unterlegkeil (je. Fahrzeug)
  • Warntafeln
  • ABC-Pulverlöscher (2 bzw. 6kg)
  • 2 selbststehende Warnezeichen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Handleuchte ohne metallische Oberfläche


  • ggf. 1 Warnblinkleuchte ab 3,5 to Zul.GG (STVZO §53 a -2/2-)
  • Ladungssicherung (Zurrmittel usw.) (StVO und UVV)
  • Handleuchte ohne metallische Oberfläche (ADR/GGVSEB 8.1.5 a)
  • ggf. EX-geschützte Handleuchte (ADR Sondervorschrift S2)
  • geeigneter Atemschutz (ADR 8.1.5 b)
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung lt. schriftlicher Weisung (ADR 8.1.5 c)

Melden Sie Probleme immer telefonisch an inTime - warten Sie weitere Anweisungen der inTime-Mitarbeiter vor der Weiterfahrt ab.

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