Gefahrgut

Version vom 25. Juli 2018, 12:07 Uhr von Gross (Diskussion | Beiträge) (Keine Zusammenfassung)

Gefahrgut

... können Stoffe oder Gegenstände sein, welche gefährlich während des Transportes für die Umwelt und Menschen werden können.

Aufgrund von Rechtsvorschriften, müssen diese Güter für die Öffentlichkeit besonders gekennzeichnet werden.


Mindestausrüstung (bei nicht 'kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten)':

  • Warndreieck
  • Erste-Hilfe-Material
  • Warnweste
  • ABC-2kg-Pulverlöscher (geprüft und gültig)

Bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten - zusätzlich:

  • mind. 1 Unterlegkeil (je Fahrzeug)
  • Warntafeln
  • ABC-Pulverlöscher (2 bzw. 6kg)
  • 2 selbststehende Warnezeichen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Handleuchte ohne metallische Oberfläche
  • geeigneter Atemschutz
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung - lt. schriftlicher Weisung
  • ggf. 1 Warnblinkleuchte
  • ggf. EX-geschützte Handleuchte


Melden Sie Probleme unverzüglich telefonisch an inTime - verweisen Sie darauf, dass es sich um Gefahrgut handelt.

Warten Sie die weitere Anweisungen der inTime-Mitarbeiter vor der Weiterfahrt ab.

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