Gefahrgut

Version vom 25. Juli 2018, 12:14 Uhr von Gross (Diskussion | Beiträge) (Keine Zusammenfassung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gefahrgut

... können Stoffe oder Gegenstände sein, welche gefährlich während des Transportes für die Umwelt und Menschen werden können.

Aufgrund von Rechtsvorschriften, müssen diese Güter für die Öffentlichkeit besonders gekennzeichnet werden.


Mindestausrüstung (bei nicht kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten):

  • Warndreieck
  • Erste-Hilfe-Material
  • Warnweste
  • ABC-2kg-Pulverlöscher (geprüft und gültig)

Bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten zusätzlich:

  • min. ein Unterlegkeil (je Fahrzeug)
  • Warntafeln
  • ABC-Pulverlöscher (2 bzw. 6kg)
  • zwei selbststehende Warnzeichen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Handleuchte ohne metallische Oberfläche
  • geeigneter Atemschutz
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung (gem. schriftlicher Weisung)
  • ggf. eine Warnblinkleuchte
  • ggf. EX-geschützte Handleuchte


Melden Sie Probleme unverzüglich telefonisch an inTime. Verweisen Sie darauf, dass es sich um Gefahrgut handelt und warten Sie die weiteren Anweisungen der inTime-Mitarbeiter vor der Weiterfahrt ab.

Anhänge

Diskussionen